Wer kann Steuern sparen?
• Alle Privatpersonen
• Vermieter
• Mieter
• Eigentümergemeinschaften und zwar selbst dann, wenn die Auftragsvergabe über einen Hausverwalter erfolgt
Welche Arbeiten sind steuerbegünstigt?
Paragraf 35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes gestattet Privatpersonen Steuern zu sparen wenn Sie so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" ausführen lassen. Darunter fallen sämtliche Reparatur – und Modernisierungsarbeiten wenn Sie diese von meinem Unternehmen ausführen lassen.
Zu diesen „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehören zum Beispiel:
- Fassadenrenovierung
- Wärmedämmung (Fassade, Kellerdecke, Dachboden)
- Maler- und Tapezierarbeiten im Innenbereich
- Lackierarbeiten von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Treppengeländer etc.
- Putzerneuerungen innen und außen
- Behebung von Wasserschäden
Höhe der Steuerersparnis
Steuerzahler, die diese haushaltsnahen Leistungen ausführen lassen, dürfen pro Haushalt 20 % ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen. Maximal bekommen Sie hierfür 1200 € pro Jahr erstattet. Begünstigt sind also Rechnungen bis zu insgesamt 6000 €. Diese Steuererstattung wird aber nur auf die Arbeitsleistung des Handwerkers gewährt, nicht auf Materialkosten.
So kommen Sie zu Ihrem Steuerbonus!
Reichen Sie meine Rechnung/en zusammen mit dem Zahlungsbeleg/en Ihrer Bank bei Ihrem Finanzamt (jährlichen Einkommensteuererklärung) ein. Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, in der Material – und Lohnkosten getrennt aufgeführt sind. Die Rechnung muss "unbar" beglichen werden, das heißt,dass der Rechnungsbetrag auf das Firmenkonto überwiesen werden muss.
Der Steuerbonus wird dann direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen.
Gerne berate ich Sie bei weiteren Fragen!